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TBB begrüßt den Berliner Mietendeckel

Die Mieten müssen bezahlbar bleiben.
Daher begrüßt der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) den Gesetzentwurf zum Berliner Mietendeckel.

Am heutigen Donnerstag wird der Gesetzentwurf zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung – kurz Mietendeckel – ins Abgeordnetenhaus von Berlin eingebracht. Die parlamentarische Beratung der längst überfälligen Regulierung des Mietmarktes zugunsten Berliner Mieter*innen hat gestern durch eine Vorabüberweisung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen begonnen.

Berlin ist eine Mieter*innenstadt, über 85% der Wohnungen sind Mietwohnungen. Jede dritte Person in Berlin hat mittlerweile ihre Herkunft außerhalb von Deutschland. Die Türkeistämmigen bilden die Mehrheit unter den Menschen mit nichtdeutschen Wurzeln. Sie sind ein integraler, fester Bestandteil der Berliner Gesellschaft, sie sind Berliner Mieter*innen. Historisch bedingt wohnen die meisten türkeistämmigen Berliner*innen innerhalb des Berliner S-Bahnringes in den Ortsteilen Kreuzberg, Wedding, Tiergarten, Neukölln und Schöneberg und sind daher von den enormen Steigerungen der Mieten ganz besonders betroffen. Durch spekulativen Immobiliengeschäfte und durch teure Modernisierungen gerade in den ehemals Randgebieten mittlerweile aber zentralen Wohnlagen sind sie von der Verdrängung aus ihren angestammten Kiezen stark bedroht.

In Berlin sind die Angebotsmieten in den letzten 10 Jahren über 80% gestiegen. Die Bestandmieten liegen vielerorts nicht unter 10 €/m² warm. Besonders die unteren Einkommensschichten müssen zum Teil mehr als 40% ihres Haushaltseinkommens für die Wohnkosten ausgeben. Die von der Bundesregierung beschlossenen Gesetze zur Mietpreisbremse und zur Reduzierung der Modernisierungsumlagen zeigen in Berlin nicht die erhoffte Wirkung. Im Neubau entstehen keine preiswerten Wohnungen für breite Bevölkerungsschichten, jedenfalls nicht ausreichend. Um 13 €/m² Nettokaltmiete ist keine Lösung!

Daher begrüßt der TBB die gesetzliche „Atempause“ – Mietendeckel – für fünf Jahre. In diesem Zeitraum sollen die Mieten weitgehend eingefroren bleiben. Ab 2022 dürfen Mieterhöhungen von 1,3% verlangt werden, solange die öffentlich festgelegten Obergrenzen für bestimmte Baualtersklassen und Ausstattungsmerkmale nicht überschritten werden. „Wir beglückwünschen den Senat für diesen mutigen, bundesweit richtungsweisenden Schritt, fordern das Abgeordnetenhaus auf, den Gesetzesentwurf nicht weiter zu verwässern und möglichst schnell zu verabschieden“ sagt Remzi Uyguner, Vorstandsmitglied des TBB. Im Hinblick auf die zu erwarteten heftigen politischen und juristischen Auseinandersetzungen sei der TBB zuversichtlich, dass sich das Prinzip „Eigentum verpflichtet“ (GG Art.14 Abs.2) durchsetzt, erklärt er.

Nicht zuletzt hebt der TBB die wichtige Rolle der starken Zivilgesellschaft in der mietenpolitischen Diskussion in Berlin hervor. Ohne den unermüdlichen, ehrenamtlichen und kompetenten Einsatz der Initiativen wie z.B. Bizim Kiez oder Kotti & Co. wäre sicherlich der Mietendeckel nicht zustande gekommen. Der TBB wird auch in Zukunft nach Kräften solche Initiativen unterstützen und insbesondere die türkeistämmige Community informieren und mobilisieren.

Pressekontakt: Remzi Uyguner, Vorstandsmitglied, 030 623 26 24

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Das Bündnis gegen Homophobie zeichnet TBB aus

Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) wurde mit dem Respektpreis 2019 des LSVD (Lesben- und Schwulenverband) Berlin-Brandenburg ausgezeichnet. 

Die Auszeichnung des Bündnis gegen Homophobie wurde von Polizeipräsidentin Barbara Slowik und Generalstaatsanwältin Margarete Koppers im Hotel Scandic Berlin Potsdamer Platz überreicht. Eröffnet wurde die Veranstaltung von Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt.
„An 365 Tagen im Jahr weht an der Geschäftsstelle des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg die Regenbogenflagge. Mit seinem aktuellen Projekt ‚Mein Kind – Ohne Wenn und Aber!‘ stärkt der TBB queere Menschen und ihre Familien vorbildlich und setzt damit sein jahrelanges Engagement kontinuierlich fort“, so Laudator Johannes Blankenstein vom Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg.

Für den TBB nahmen Vorstandsprecher Safter Çınar, Vorstandsmitglied Remzi Uyguner und Seda Sinanoğlu den Preis entgegen.

Das Bündnis gegen Homophobie zeichnet TBB aus ©TBB

  

Respektpreis des Bündnis gegen Homophobie TBB ©TBB

Pressegespräch zum Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG)

Einladung zum Pressegespräch
Das Landesantidiskriminierungsgesetz
Ein Gesetz im Sinne der Betroffenen – nach demokratischem Prinzip!
Dienstag 10.12.2019, 10 bis 11 Uhr
Migrationsrat Berlin, Oranienstraße 34, 10999 Berlin


Berlin – Noch in diesem Jahr soll das Landesantidiskriminierungsgesetz (kurz: LADG) verabschiedet werden. Antidiskriminierung stellt ein zentrales demokratisches Prinzip dar.

Dass es nun zu einer Verabschiedung des Gesetzes kommt, ist das Ergebnis intensiven und unermüdlichen Engagements antidiskriminierungspolitischer Akteur*innen. Im Zentrum steht dabei der Schutz diskriminierter Gruppen wie z.B. Frauen*, Trans* und Queere Menschen, behinderte und von Rassismus betroffene Menschen. In juristischer Hinsicht geht das LADG über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hinaus und stellt Betroffenen eine effektivere Inanspruchnahme ihrer Rechte in Aussicht.

Am 10.12.2019, dem Internationalen Tag der Menschenrechte, lädt der Migrationsrat Berlin vor diesem Hintergrund zu einem Pressegespräch ein.
Vier zentrale Antidiskriminierungsakteur*innen werden über das LADG informieren und die Perspektiven der Betroffenen ins Zentrum rücken: 

  • Eva Maria Andrades, Antidiskriminierungsverband Deutschland
  • Lino Agbalaka, Migrationsrat Berlin
  • Biplab Basu, ReachOut, Kampagne für die Opfer rassistischer Polizeigewalt
  • Kerstin Kühn, Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des TBB

Das Gespräch wird moderiert von Dr. Céline Barry, Vorstandsmitglied Migrationsrat.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Migrationsrates Berlin:
Edwin Greve, 030 – 616 587 55, ed.greve@migrationsrat.de

Der TBB gedenkt der Opfer des rassistischen Brandanschlags in Mölln vor 27 Jahren

In der Nacht auf den 23. November 1992 wurden in Mölln Yeliz Arslan (10 Jahre), Ayşe Yılmaz (14 Jahre) und Bahide Arslan (51 Jahre) durch einen rassistisch motivierten Brandanschlag ermordet und weitere Familienmitglieder schwer verletzt. 

Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg ist 27 Jahre nach dem rassistischen Gewaltakt in Mölln in Gedanken bei Familie Arslan und Yılmaz, Angehörigen und Freunden. 

Fachtag „Interkulturelle Verbraucher*innenbildung“

Am 15. November 2019 hat in Berlin der Fachtag „Interkulturelle Verbraucher*innenbildung“ stattgefunden. Der Fachtag wurde im Rahmen des Projektes „Verbraucher*innenPlus-Interkulturelles Netzwerk für Verbraucher*innenbildung“ organisiert und im Tagungshotel Mercure Berlin-Tempelhof durchgeführt. Auf der Fachtagung wurden die bisherigen Ergebnisse des vom Türkischen Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) in Kooperation mit der Türkischen Gemeinde in Niedersachsen (TGN) durchgeführten Projektes präsentiert.

Nach der Begrüßung und der Projektvorstellung durch die Projektleiterin Ayşe Demir hat Herr Staatssekretär Gerd Billen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz an die Anwesenden ein Grußwort gerichtet. Er betonte die besondere Bedeutung solcher Projekte, um die Themen des Verbraucherschutzes an die migrantische Zielgruppen heranzutragen. Herr Staatssekretär Gerd Billen überreichte auch die Teilnahmebescheinigungen der Multiplikator*innen.
In diesem Projekt wurden in Berlin und Niedersachsen Multiplikator*innen aus unterschiedlichen Migrantencommunities durch die Expert*innen der Verbraucherzentralen Berlin und Hannover in Themen des Verbraucherschutzes geschult. Mittlerweile sind an den beiden Standorten die geplanten 12 Schulungen vollständig abgeschlossen. Die geschulten Multiplikator*innen sind nunmehr dabei, entsprechend der Projektkonzeption in ihren eigenen Communities Informationsveranstaltungen auch in den Herkunftssprachen anzubieten. Bis zum Abschluss des Projektes Ende Juli 2020 sollen alle Multiplikator*innen mindestens fünf Informationsveranstaltungen durchgeführt haben.

Auf der Fachtagung haben vier Multiplikator*innen von ihren Erfahrungen berichtet. Allen vier war eigen, dass das Erlernte ihr eigenes Verhalten auch nachhaltig positiv beeinflusst hat. Somit würden sie sich in ihrem Verbraucherverhalten wie z.B. in ihrer Reaktion bei einer Telefonwerbung selbstbewusster verhalten. Dies ist eine sehr gute Voraussetzung für die Informationsveranstaltungen, die sie selbst durchführen.
Im Rahmen des Projektes wurde ebenfalls ein Wegweiser für die Multiplikator*innen erstellt, um ihnen praktische Hinweise zu ausgewählten wichtigen Themen zu geben. Hierbei sind themenspezifisch Links zu den relevanten Beratungsstellen eingebaut worden. Auf dem Fachtag wurde der Wegweiser vorgestellt und den Multiplikator*innen verteilt.

Im weiteren Verlauf des Tages wurden in drei Arbeitsgruppen drei Verbraucherschutzthemen besprochen.

  • Patientenverfügung
  • Energiesparen im Haushalt
  • Sammelklage

Der Fachtag endete mit einer Podiumsdiskussion, an der sich das Publikum rege beteiligte. Thomas Blöink, Unterabteilungsleiter aus der Abteilung „Verbraucherpolitik, digitale Gesellschaft, Verbraucherrechtsdurchsetzung“ im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Dörte Elß, Vorstand Verbraucherzentrale Berlin, Olga Gerber, Multiplikatorin im Projekt, Club Dialog e.V. und Maria Macher, Vorsitzende des Fördervereins der Aziz-Nesin-Grundschule haben darüber diskutiert, welche speziellen Bedarfe die Menschen mit einer Migrationsgeschichte in Bezug auf die Themen des Verbraucherschutzes haben. Es wurde festgehalten, dass die Bedarfe je nach Communities sehr unterschiedlich sein können. Einig waren sich das Podium und das mitdiskutierende Publikum darin, dass sich der Multiplikatorenansatz, um die Zielgruppe zu erreichen, bewährt hat; und der Zugang über die Migrantenorganisationen unerlässlich ist, um die Zielgruppe mitzunehmen, zu sensibilisieren und ein selbstbewussten Verbraucherverhalten zu entwickeln.

Fachtag Interkulturelle Verbraucherinnenbildung Diskussionsrunde ©TBB

  

Fachtag Interkulturelle Verbraucherinnenbildung Gruppenbild ©TBB

TBB Fachtag „Interkulturelle Verbraucher*innenbildung“

Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) führt seit dem 01. Juli 2017, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, in Kooperation mit der Türkischen Gemeinde in Niedersachsen e.V. (TGN), das Projekt „Verbraucher*innenPlus – Interkulturelles Netzwerk für Verbraucher*innenbildung“ durch. Nähere Informationen zu unserem Projekt finden Sie unter www.verbraucher-plus.de.

Im Rahmen des Projektes wird am 15. November 2019, in der Zeit von 11:00 bis 16:30 Uhr der Fachtag „Interkulturelle Verbraucher*innenbildung“ im Mercure Hotel Berlin Tempelhof durchgeführt.

Auf dem Fachtag werden u.a. mehrere Arbeitsgruppen zum Thema „Verbraucherschutz und Migration“ und eine Diskussionsrunde zum Thema „Welche spezifischen Bedarfe haben Verbraucher*innen mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen? Herausforderung – Antworten – Ressourcen“ stattfinden.

Wir würden uns freuen, Sie auf dem Fachtag begrüßen zu dürfen und bitten Sie um Anmeldung bis zum 07. November 2019 unter anmeldung@tbb-berlin.de
  Programm zum Fachtag „Interkulturelle Verbraucherinnenbildung“ 15.11.2019

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Acht Jahre nach dem öffentlichen Bekanntwerden der NSU-Verbrechen – weiterhin mehr Fragen als Antworten

Anlässlich des achten Jahrestages des öffentlichen Bekanntwerdens der NSU-Mord- und Terrorserie erklärte der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB):
Vor genau acht Jahren – am 04. November 2011 – wurde der Nationalsozialistische Untergrund und damit seine grausamen Verbrechen öffentlich bekannt. Wenige Monate später versprach Bundeskanzlerin Merkel den Angehörigen der Opfer, die jahrelang durch die einseitigen Ermittlungen in Richtung Ausländerkriminalität gedanklich zu Mittäter*innen gemacht wurden, eine lückenlose Aufklärung „mit allen Helfershelfern und Hintermännern“. Dieses Versprechen wurde nicht eingehalten.

„Ganz im Gegenteil: Acht Jahre nach dem Bekanntwerden der Verbrechen gibt es immer noch mehr Fragen als Antworten – insbesondere was die Verantwortung staatlicher Stellen im NSU-Komplex anbelangt“, sagte Ayşe Demir, Vorstandssprecherin des TBB.

Mit dem NSU-Strafprozess, der im Juli 2018 endete, würden die Verbrechen des Nationalsozialistischen Untergrundes als Taten von fünf Personen abgehakt, so der TBB in seiner Erklärung. Der Mordfall Walter Lübcke zeige erneut, wie verstrickt der NSU-Komplex sei und welche Qualität und welchen Ausmaß rechtsterroristische Strukturen in der Bundesrepublik haben. „Auch, wenn für den Mordfall Lübcke ein Untersuchungsausschuss im Hessischen Landtag eingerichtet wird, wissen wir, dass die Untersuchungsausschüsse zwar bemüht, aber da deren Befugnisse eingeschränkt sind, und sie letztendlich wirkungslos sind.“

„Aus diesem Grund ist keine lückenlose Aufklärung der Taten und deren Zusammenhänge zu erwarten“, so Demir. Stattdessen seien immer wieder neue Erkenntnisse über die Verstrickung der Sicherheitsbehörden mit den rechtsextremistischen Strukturen publik geworden, wie z.B. die Morddrohungen des NSU 2.0 gegenüber der Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız, deren Adresse offensichtlich durch die Polizisten aus einer Frankfurter Wache weitergereicht wurde. Ebenfalls habe ein Soldat, der rechtsextreme Vorfälle in der Bundeswehr angezeigt hatte, die Armee verlassen müssen, anstatt die Bundeswehr den angezeigten Fällen ernsthaft nachging.
Daher fordert der TBB erneut die Einrichtung einer unabhängigen Kommission, die insbesondere die Zusammenhänge zwischen Rechtsterrorismus und den Geheimdiensten aufklären soll. „Nur durch eine uneingeschränkte öffentliche Aufarbeitung der Geschehnisse kann das verloren gegangene Vertrauen in die staatlichen Institutionen wiederhergestellt werden. Unabdingbar ist zudem eine gesellschaftliche und politische Auseinandersetzung mit rassistischen und menschenverachtenden Einstellungen in der Gesellschaft und in den Behörden“, so Ayşe Demir abschließend.

In Gedenken an:
Enver Simsek (38 Jahre), 9. September 2000, Nürnberg
Abdurrahim Özüdoğru (49 Jahre), 13. Juni 2001, Nürnberg
Süleyman Taşköprü (31 Jahre), 27. Juni 2001, Hamburg
Habil Kılıç (38 Jahre)29. August 2001, München
Mehmet Turgut (25 Jahre), 25. Februar 2004, Rostock
İsmail Yaşar (50 Jahre), 9. Juni 2005, Nürnberg
Theodoros Boulgarides (41 Jahre), 15. Juni 2005, München
Mehmet Kubaşık (39 Jahre), 4. April 2006, Dortmund
Halit Yozgat (21 Jahre), 6. April 2006, Kassel
Michèle Kiesewetter (22 Jahre), 25. April 2007, Heilbronn

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Zivilgesellschaft betont die Wichtigkeit des LADG

Pressemitteilung von Verbänden und Antidiskriminierungsakteur*innen

Zur baldigen Anhörung im Abgeordnetenhaus:
Zivilgesellschaft betont die Wichtigkeit des LADG für Betroffene und Rechtsstaat

In unserer täglichen Arbeit mit Menschen, die Diskriminierung erlebt haben, sehen wir oft, wie Diskriminierungsfälle die Institutionen des Rechtsstaats nicht erreichen bzw. diese keine Abhilfe schaffen (können). Wir begrüßen daher den Gesetzesentwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Diesen halten wir in seiner vorliegenden Form für geeignet, Diskriminierung, die in allen Lebensbereichen und eben auch bei Behörden stattfindet, wirksamer zu bekämpfen.

Als besonders wichtig erachten wir die Regelungen zur Beweiserleichterung, zur Prozessstandschaft und zur Verbandsklage. Aus unserer täglichen Beratungsarbeit wissen wir wie schwierig es ist gegen Diskriminierung vorzugehen. Außerjuristische Möglichkeiten haben in einigen Fällen Erfolg, in vielen Fällen trifft die Perspektive von diskriminierten Personen jedoch auf Desinteresse oder ihr wird sogar mit subtilen oder offenen Repressalien begegnet. Selten besteht die Offenheit, auf die Erfahrung der Person einzugehen und daraus zu lernen. Der Rechtsweg ist für die meisten Betroffenen erst dann eine Option, wenn außerjuristische Versuche scheitern oder keinen Erfolg versprechen. Er ist jedoch mangels Beweisen oder wegen strenger gesetzlicher Anforderungen in den meisten Fällen, die uns erreichen, verschlossen. In anderen Fällen entscheiden sich Betroffene aufgrund der hohen emotionalen und finanziellen Belastung durch ein Gerichtsverfahren sowie der „Ferne“ der Institutionen der Justiz gegen den Rechtsweg. Hier setzen die oben genannten Regelungen an. Eine Beweiserleichterung und Mitwirkungsmöglichkeiten für Verbände sind zudem für rassistische Diskriminierung im Bildungsbereich europarechtlich vorgeschrieben.

Ein weiterer Meilenstein im Entwurf ist die Einführung des Diskriminierungsgrundes sozialer Status. Diese in der Praxis und der öffentlichen Meinung so wichtige Diskriminierungskategorie soll erstmals explizit gesetzlich geschützt werden.

„Der LADG-Entwurf ist eine konsequente Initiative in einem Rechtssystem, das bestehende Machtungleichheiten auszugleichen versucht und allen Menschen ermöglichen möchte, zu ihrem Recht zu kommen“,  so Kerstin Kühn, Leiterin des Antidiskriminierungsnetzwerks Berlin des TBB. „Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass unsere begrenzten Kapazitäten als Verbände eine sorgfältige Auswahl der Fälle, die vor Gericht gebracht werden können, erfordern werden.“

„Mit der Beweiserleichterung und mit Möglichkeiten für Verbände, den Betroffenen die Last eines Gerichtsverfahrens abzunehmen, kann das Problem Diskriminierung vor Gericht in Zukunft mehr Gehör finden“, ergänzt Céline Barry, Leiterin der Beratungsstelle Each One von EOTO e.V.

„Damit die Diskriminierungsverbote tatsächlich wirken und um Mitarbeitenden der Verwaltung Handlungssicherheit zu geben, sind ausführliche Schulungen unabdingbar“, so Zeynep Cetin Projektleiterin des Netzwerks gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit bei Inssan e.V.

Kontakt: Kerstin Kühn, ADNB des TBB, 030/61305328; Zeynep Çetin, Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit bei Inssan e.V.,  030/20619639

Beteiligte Verbände/Antidiskriminierungsakteur*innen:

  • Amaro Foro e.V.
  • Anlaufstelle für Diskriminierungsschutz an Schulen (ADAS)
  • Antidiskriminierungsberatung Alter und Behinderung
  • Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des TBB
  • Antidiskriminierungsverband Deutschland e.V.
  • Ariba e.V./Reach Out
  • BeNeDiSK – Berliner Netzwerk gegen Diskriminierung in Schule und Kita
  • Bund für Anti-Diskriminierungs- und Bildungsarbeit (BDB e.V.)
  • Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V.
  • Each One Teach One e.V.
  • Initiative Schwarze Menschen in Deutschland e.V.
  • KiDs – Kinder vor Diskriminierung schützen / Fachstelle Kinderwelten / ISTA
  • Landesvereinigung Selbsthilfe e.V.
  • Migrationsrat Berlin-Brandenburg e.V.
  • Network African Rural and Urban Development e.V. (NARUD)
  • Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit / Inssan e.V.
  • Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg e.V.