In Gedenken an Ramazan Avcı

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Ramazan Avcı wurde am 21.Dezember 1985 in Hamburg von 30 Skinheads mit Keulen und Axtstielen bewusstlos geschlagen. Drei Tage später – am 24. Dezember 1985 – starb er ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben, infolge seiner schweren Verletzungen.

Diese grausame Tat gilt als einer der ersten bekannt gewordenen rassistischen Morde in der Bundesrepublik Deutschland.

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CERD-Empfehlungen müssen dringend umgesetzt werden!

Zum 50jährigen Bestehen der Internationalen Konvention gegen rassistische Diskriminierung (CERD) der Vereinten Nationen erklärt der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB):

Am 21.12.1965 wurde die Internationale Konvention gegen rassistische Diskriminierung von der UN-Generalversammlung verabschiedet. Diese ist bis heute von 177 Staaten, unter anderem von der Bundesrepublik Deutschland, ratifiziert worden und ist damit geltendes innerdeutsches Recht.
Die Konvention dient dem Schutz jeder Person vor rassistischer Diskriminierung und verpflichtet die Vertragsstaaten zur effektiven Bekämpfung von Rassismus.

Mehr denn je gewinnt diese Verpflichtung für die Bundesrepublik Deutschland angesichts der Gewaltwelle gegen geflüchtete Menschen und der strukturellen Diskriminierung von Migrant*innen und People of Colour an Bedeutung.

Der TBB erinnert zu diesem Anlass (die Bundesregierung!) abermals an die Empfehlungen des UN-Fachausschusses zur Anti-Rassismus Konvention (CERD) im Fall Sarrazin aus dem Jahr 2013(1):

Im Rahmen einer Individualbeschwerde des TBB wegen Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen Thilo Sarrazin hatte der Ausschuss seine Aussagen als rassistisch bewertet und festgestellt, dass kein effektiver Rechtschutz dagegen gewährt wurde. Dadurch hatte die Bundesregierung die Verpflichtung aus der Konvention zur effektiven Bekämpfung von Rassismus verletzt. Hierbei wurde deutlich, dass in der Bundesrepublik Deutschland nach wie vor ein mangelndes Verständnis von Rassismus vorherrscht und auch aufgrund dessen nicht ausreichend dagegen vorgegangen wird. Zum anderen hatte der Ausschuss betont, dass die Meinungsfreiheit dort endet, wo rassistische Diskriminierung beginnt.

Die Relevanz dieses Themas zeigt sich aktuell an den Diskussionen über rassistische Kommentare über geflüchtete Menschen in den sozialen Medien und insbesondere bei facebook. Dabei darf es nicht den Betreibern selbst überlassen bleiben, ob und wie sie dagegen vorgehen, sondern der Staat ist verpflichtet entschieden gegen rassistische Hetze, wo immer sie auftaucht, vorzugehen.

Der TBB fordert die Bundesregierung und die Landesregierungen auf, die CERD-Empfehlungen endlich vollständig umzusetzen.

(1)http://tbb-berlin.de/?id_presse=225
http://tbb-berlin.de/?id_presse=231
http://tbb-berlin.de/?id_presse=328
http://tbb-berlin.de/?id_news=341

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Presseerklärung anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte

Das verlorengegangene Vertrauen

„Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen 10. Dezember 1948 in Paris genehmigt und verkündet. Der 10. Dezember als Tag der Verkündung wird seit 1948 als Internationaler Tag der Menschenrechte begangen.“

Rassismus und rassistische Gewalt haben zurzeit in der Bundesrepublik Hochkonjunktur. Täglich werden Brandanschläge auf Unterkünfte von Geflüchteten und Migrant*innen verübt sowie Menschen, die „nicht deutsch genug“ aussehen, angegriffen.

Zugegebener Maßen reagieren Sicherheitsbehörden und Justiz aktiver als in den neunziger Jahren, als über 170 Tote zu beklagen waren. Dennoch muss mehr getan werden, um Unterkünfte und Geflüchtete zu schützen und die Täter*innen zu ergreifen und zu verurteilen.

Es ist nicht nur die Aufgabe von Sicherheitsbehörden und der Justiz, gegen Rassismus und Gewalt vorzugehen.

Die Täter*innen fühlen sich durch Parteien und Bewegungen wie AfD oder Pegida ermuntert. Deshalb sind alle politisch Verantwortlichen in der Pflicht, durch ihre Sprache und Politik dafür zu sorgen, dass in unserem Land Menschenwürde und Weltoffenheit weiterhin die Oberhand behalten.

Hinzukommt, dass die sogenannten NSU-Morde und ihre Hintergründe immer noch nicht vollständig aufgeklärt wurden. Insbesondere wurden bei den Sicherheitsbehörden und der Politik niemand zur Verantwortung gezogen. Das Vertrauen in die Politik ist aus diesem Grund schon seit längerer Zeit auf dem Nullpunkt angekommen.

Nur durch eine umfassende strafrechtliche Aufklärung der Morde und einer gesellschaftlichen sowie politischen Auseinandersetzung mit rassistischen und rechtsextremen Einstellungen in der Bevölkerung kann das verlorengegangene Vertrauen wiederhergestellt werden.

TBB von Senatorin Scheeres empfangen

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Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft, hat Ayşe Demir, Sprecherin des TBB, und Fuat Şengül, Geschäftsführer des TBB, heute zu einem Gespräch in der Senatsverwaltung empfangen.

Themen wie die Einführung von unabhängigen Beschwerdestellen im Bildungswesen im Zusammenhang mit Diskriminierungen an Schulen, eine Ausweitung der beruflichen Orientierung an Schulen und ein zu erhöhender Anteil von Lehrpersonal an Berliner Schulen mit Migrationserfahrung wurden diskutiert.

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Endlich die ROTE KARTE für Polarisierungen zeigen!

Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) kritisiert die Aussagen des Revierchefs im Dresdner Stadtteil Prohlis, Uwe W., auf das Schärfste.

W. hatte in einem Interview mit der Sächsischen Zeitung Willkommensfeier für Flüchtlinge als Provokation dargestellt, “Diese Krawalle hätten verhindert werden können. Wir haben den Organisatoren des Willkommensfestes von der Veranstaltung abgeraten, denn es war absehbar, dass etwas passiert. Für die Asylgegner im Stadtteil war das eine Provokation.”

“Mit derartigen Äußerungen zeigt W. Verständnis für die Rechtsextremen und “Sorgebüger*innen”, so Ayşe Demir, Vorstandsprecherin des TBB.

Ferner mache er damit Menschen, die sich für ein friedliches Miteinander einsetzen, für die Krawallen verantwortlich. Die Aufgabe der Polizei sei nicht, “Öl ins Feuer zu gießen”, sondern für Verständigung und Dialog zu sorgen.

Insbesondere in einer Zeit, in der es fast täglich zu Angriffen auf Flüchtlinge und deren Unterkünfte komme, müssen derartigen diffamierenden und “warnenden” Aussagen unmissverständlich die “Rote Karte gezeigt werden, so Demir abschließend.

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“Kopftuchurteil” des Bundesverfassungsgerichts muss auch in Berlin umgesetzt werden

In einer Presseerklärung kritisierte der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) die Weigerung des Berliner Senats, aus dem “Kopftuchurteil” des Bundesverfassungsgerichts die notwendigen Konsequenzen für das Berliner “Neutralitätsgesetz” zu ziehen.

Im diesem bezüglich eines Gesetzes in Nordrhein-Westfalen ergangene Beschluss kam das höchste deutsche Gericht zu dem Ergebnis, dass “ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen mit der Verfassung nicht vereinbar” ist.

Eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes des Berliner Abgeordnetenhauses war gleichfalls zu dem Schluss gekommen, dass die Berliner Regelung verfassungsrechtlich unhaltbar ist.

Nachdem zuerst mit dem unhaltbaren Argument, der ergangene Beschluss beziehe sich auf die gesetzliche Regelung in NRW und eine Novellierung in Berlin sei daher nicht notwendig, gegengehalten wurde, hat nun Innensenator Henkel eine weiteres unhaltbares Argument aus dem Hut gezaubert: Das Berliner Gesetz behandele alle Glaubens- und Weltanschauungsrichtungen unterschiedslos.

Dieses Argument ist noch problematischer, weil es die Diskriminierung wegen dem Glauben im Öffentlichen Dienst für alle Glaubensrichtungen rechtfertig.

Dass gerade der Innensenator von Berlin, der von Amtswegen für die Einhaltung des Grundgesetzes zuständig ist, sich weigert, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen, ist mehr als problematisch.

Der Berliner Senat ist aufgefordert, dem Urteil zu folgen und das “Neutralitätsgesetz” zumindest zu novellieren.

“Kopftuchurteil” des Bundesverfassungsgerichts

Tagesspiegel Online, 27.11.2015 – Keine umfangreiche Prüfung der juristischen Fragen

Piratenfraktionsvorsitzender Delius empfängt TBB

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Im Herbst 2016, am 18. September, finden die nächsten Abgeordnetenhauswahlen in Berlin statt. Zu diesem Anlass wird der TBB, wie bereits in 2011, “Wahlprüfsteine” zu partizipations- und migrationspolitischen Themen vorlegen. Diese sollen als Orientierungshilfe für die individuelle Wahlentscheidung dienen. Die Parteien nehmen hierbei Stellung zu Positionen des TBB.

Vorbereitent hat der TBB-Vorstand alle im Abgeordnetenhaus verretenen Parteien zu einem Gespräch eingeladen. Am Donnerstag, den 26.11.2015 haben sich Ayşe Demir (Sprecherin des TBB) und Fuat Şengül (TBB-Geschäftsführer) mit Martin Delius, Vorsitzender der Piratenfraktion im Angeordnetenhaus getroffen.

Der Austausch umfasste unter anderem den mangelnden Umsetzungsstand des Partizipations- und Integrationsgesetzes (PartIntG) sowie dessen mögliche Erweiterung; die Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes; Möglichkeiten zur Schaffung von unabhängigen Beschwerdestelle im Bildungswesen sowie bei der Polizei; und die Aufwertung der Stelle des Beauftragten des Senats von Berlin für Integration und Migration.

Erstmalig: Berliner Neutralitätsgesetz muss gerichtlich geprüft werden

Pressemitteilung des ADNB, 26.11.2015                 
                                                                                       
Zur Klage einer  Berliner Lehrerin wegen Diskriminierung durch das Land Berlin

Erstmalig: Berliner Neutralitätsgesetz muss gerichtlich geprüft werden

Das Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit (Inssan e.V.) und das Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des Türkischen Bundes Berlin- Brandenburg e.V. beraten und unterstützen zur Zeit eine Frau, die als Lehrerin wegen des Tragens eines Kopftuches abgelehnt wurde.

Die Klägerin bewarb sich für den Schuldienst in Berlin, wurde aber mit einem pauschalen Hinweis auf das sog. Berliner Neutralitätsgesetz (Gesetz zur Schaffung eines Gesetzes zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin und zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetz) abgelehnt. Sie entschied sich daraufhin, das Land Berlin wegen Diskriminierung aufgrund der Religion zu verklagen.

Damit muss sich erstmals ein Berliner Gericht mit der Frage auseinandersetzen, ob und inwiefern das Berliner Neutralitätsgesetz verfassungsgemäß ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 27. Januar 2015 entschieden, dass ein pauschales Verbot religiöser Bekundungen in öffentlichen Schulen durch das äußere Erscheinungsbild von Pädagoginnen und Pädagogen mit deren Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) nicht vereinbar ist.

“Trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde das Berliner Neutralitätsgesetz ausdrücklich beibehalten und damit geltendes höheres Recht übergangen. Dies ist keine haltbare Situation und wir fordern daher das Land Berlin auf, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch auf Berliner Ebene umzusetzen und das sog. „Neutralitätsgesetz“ zu streichen,” so Nina Mühe vom Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit.

“Auch wenn das Berliner Neutralitätsgesetz alle religiösen Symbole im Staatsdienst verbietet, sind faktisch nur muslimische Frauen mit Kopftuch in ihrer Religions- und Berufsfreiheit  durch das Verbot betroffen“, so Eva Maria Andrades vom Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin.
Das Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit  gewährleistet daher auch Lehrkräften in der öffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule die Freiheit, einem aus religiösen Gründen als verpflichtend verstandenen Bedeckungsgebot, nämlich das Tragen eines Kopftuches, zu genügen.

Kontakt:
Nina Mühe, 030-20619639, antidiskriminierung@inssan.de
Eva Maria Andrades, 030-61305328, adnb@tbb-berlin.de

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Zum Internationalen Gedenktag “NEIN zu Gewalt an Frauen”

Ayse Demir beim Interview

Anlässlich des Internationalen Gedenktages “Nein zu Gewalt an Frauen” erklärte der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB):

„Gewalt gegen Frauen ist weltweit die häufigste Menschenrechtsverletzung. Diese Form der Menschenrechtsverletzung passiert auch in Deutschland täglich: insbesondere in Form von häuslicher Gewalt und sexualisierter Gewalt,“ erklärte Ayşe Demir, Vorstandssprecherin des TBB.

Gewalt an Frauen werde in der Öffentlichkeit immer viel diskutiert. Aber leider oft erst dann, wenn es tödlich für die betroffene Frau ende.

Laut einer Studie, die Joanna Goodey von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte Anfang 2015 vor dem Familienausschuss des Bundestages vorgestellt habe, seien Frauen in der Bundesrepublik nur sehr schlecht über Kampagnen und Initiativen gegen Gewalt gegen Frauen informiert, erklärte Demir weiter.

“Damit sie jedoch rechtzeitig diesem Schicksal entkommen können, ist es notwendig, dass Frauen besser informiert sind. Aus diesem Grund ist es unabdingbar, dass konkretere Maßnahmen ergriffen werden, um Frauen zu stärken und sie vor Gewalt zu schützen. Handlungsbedarf zur Prävention und Intervention sei gegeben. Das beinhaltet unter anderem, die finanzielle Absicherung der hiesigen Angebote und Bekanntmachung und Ausweitung dieser Angebote. Der Schutz von Frauen vor Gewalt ist eine Pflichtaufgabe des Staates”, so Demir.

Alle Bestrebungen zur schnellen Beendigung der Gewalt gegen Mädchen und Frauen müssen auf zivilgesellschaftlicher, juristischer und staatlicher Ebene verstärkt werden.