24 Kasım Öğretmenler gününü TBB de unutmadı

Bu anlamlı gün için üye derneğimiz olan Aziz Nesin Avrupa Okulu Aile Yardımlaşma Derneği Aziz Nesin Avrupa okulu öğretmenlerini ve eğitmenlerini Öğretmenler Gününü kutlamak üzere yemeğe davet ettiler.

Öğretmenler Günü 2012

Bu anlamlı günü TBB de unutmadı. TBB yönetim kurulu üyelerinden Esin Özuzun karanfiller dağıtarak tüm öğretmenlerin bu anlamlı gününü kutladı ve ışıklarıyla öğrencilerini aydınlatmaya devam etme temennilerinde bulundu. Okul müdiresi Demet Siemund bütün öğretmen arkadasları adina TBB´ye cok teşekkür etti.

50 kişinin üzerinde katılımın olduğu yemekte hep birlikte yemek yendi sohbet edildi.

Ayrıca bu güzel fotoğrafları bizimle paylaşan sayın Hüseyin Işlek´e ve Merhaba dergisine de cok teşekkür ederiz.

Tüm öğretmenlerimizin öğretmenler gününü kutlarız.

Antrittsbesuch bei Senator Czaja

Am 18.10.2012 hat eine Delegation des im August neu gewählten Vorstands des Türkischen Bunds in Berlin-Brandenburg (TBB) den Senator für Gesundheit und Soziales, Herrn Mario Czaja (CDU), und die Staatssekretärin für Gesundheit, Frau Emine Demirbüken-Wegner (CDU), getroffen. Dieser Antrittsbesuch, an dem auf Seiten des TBB die Sprecherin Ayşe Demir, der Sprecher İlker Duyan, der Geschäftsführer Fuat Şengül und der Mitarbeiter Moritz Schelkes teilnahmen, fand in den Räumen der Senatsverwaltung statt.

Bei dem Treffen wurden von Seiten der TBB-Vertreter_innen verschiedene Handlungsbedarfe hinsichtlich der gesundheitlichen Situation der Berliner türkeistämmigen Bevölkerung angesprochen. Hierzu gehört beispielsweise die ungenügende Anzahl an türkischsprachigen Psychologischen Psychotherapeut_innen mit Kassenzulassung, weswegen Wartezeiten von bis zu 2 Jahren zustande kommen.

Auch in der öffentlichen Gesundheitsversorgung stellt sich leider immer noch allzu häufig das Problem, dass die entsprechenden Gesundheitsangebote nicht genügend interkulturell geöffnet sind und auch keine Mitarbeiter_innen mit türkischen Sprachkenntnissen vorhanden sind. Ähnliches gilt auch für den Pflege- und Altenhilfebereich.

Darüber hinaus wurde von den Vertreter_innen des TBB darauf hingewiesen, dass eine migrations- und diversitysensible Datenerhebung für die Gesundheitsberichterstattung und die darauf basierende Versorgungsplanung von großer Bedeutung ist. Auch die Bedeutung einer Kultur des Feedbacks, in der bspw. Diskriminierungsbeschwerden von Nutzer_innen ernst genommen und bearbeitet werden, wurde von Seiten der TBB-Vertreter_innen betont.

Der Senator für Gesundheit und Soziales, Herrn Mario Czaja, zeigte sich den von Seiten des TBB vorgebrachten Anliegen gegenüber sehr aufgeschlossen und kündigte an, diese nach Möglichkeit zu beachten und aufzunehmen.

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Urteil des Arbeitsgerichts Berlin: Diskriminierung wegen Kopftuch

Die Klage einer jungen Frau, die bei der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz in einer Zahnarztpraxis aufgrund des Tragens eines Kopftuches abgelehnt wurde, war erfolgreich. Das Gericht stellte eine Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) fest. In dem Ende September rechtskräftig gewordenen Urteil wird der Klägerin eine Entschädigung in Höhe von drei Monatsgehältern zugesprochen. Das Arbeitsgericht machte in dem Urteil deutlich, dass die grundgesetzlich geschützte Berufsausübungsfreiheit ihre Grenzen im Diskriminierungsverbot des AGG findet. Die unzulässige Diskriminierung bestehe in der gedanklichen Vorab-Aussortierung der Klägerin anhand des Merkmals Religion.

Die Klägerin hatte sich nach der Diskriminierung zunächst beim Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg (ADNB des TBB) beraten lassen. Nach der Beratung entschied sie sich gegen die Zahnarztpraxis zu klagen und wurde an die Rechtsanwältin Maryam Haschemi Yekani weitervermittelt. Diese hatte der Klage aufgrund der Beweislage gute Chancen eingeräumt und zeigt sich sehr erfreut über dieses Urteil: “Das Urteil ist vor allem deshalb wichtig, da hier eindeutig die individuelle Glaubensüberzeugung von Menschen vor Diskriminierungen geschützt wird. Gleichzeitig stellt das Urteil fest, dass ein Kopftuch (auch) in medizinischen Berufen mit der üblichen Kleiderordnung vereinbar ist und der Arbeitgeber nicht das Recht hat, dies durch eine individuelle Entscheidung zu unterbinden.“

Eva Maria Andrades, juristische Mitarbeiterin des ADNB des TBB, die die Klägerin als Beistand in der Verhandlung unterstützte, hebt hervor: Dieses Urteil lässt keinen Zweifel daran, dass Arbeitgeber sich nicht über das Recht auf Gleichbehandlung hinwegsetzen können. Es soll Menschen, die Diskriminierung erfahren, ermutigen, sich dagegen zur Wehr zu setzen.“
 
Dass bei vielen Menschen noch immer kein Bewusstsein für Diskriminierung herrscht, zeigte sich auch im Verhalten des angeklagten Zahnarztes. Dieser hatte die Ablehnung der Bewerberin aufgrund ihres Kopftuches zugestanden, sah darin aber keine Diskriminierung. Deshalb begrüßt Zülfukar Çetin, Vorstandsmitglied des TBB, neben dem Urteil auch die klaren Worte, die der Richter gefunden hat: Dass der Richter im AGG einen Versuch eines „gesellschaftlichen Erziehungsprogramms“ sieht, ist ein großer Schritt in Richtung einer Antidiskriminierungskultur.“

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VERMISST? HIER SIND WIR!

Trotz berechtigter Kritik und massiven Widerständen aus der Zivilgesellschaft, insbesondere von Migrant_innenselbtsorganisationen und den Medien wird diese Plakat…kampagne dennoch nicht gestoppt. Die Öffentlichkeitskampagne wird laut BMI planmäßig fortgesetzt.

Die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD), das Online-Magazin MIGAZIN und der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) halten daran fest, dass diese Kampagne keinen Beitrag zur De-Radikalisierung leisten, sondern vielmehr (bestehende) Vorurteile und Hass gegen Muslime und „nicht genug deutsch Aussehende“ schüren bzw. verfestigen wird. Wir befürworten sinnvolle Präventionsmaßnahmen gegen religiösen Radikalismus statt dieser stigmatisierenden Plakatkampagne, die das in den letzten Monaten stärker werdende Gefühl der Ausgrenzung verstärkt. Hinzu kommt, dass Menschen mit Migrationsgeschichte aufgrund der NSU-Ermittlungsskandale kein Vertrauen mehr in die Behörden haben und der Unmut darüber steigt.

Anstatt die einseitige und ausgrenzende Sicherheitsarchitektur weiterauszubauen, müssen wir uns mit den rassistischen Vorurteilen in der Ermittlungslogik sowie den vehementen Fehleinschätzungen in Bezug auf den Rechtsradikalismus in Deutschland auseinandersetzen. Es entsteht der Eindruck, dass durch diese Stigmatisierungskampagne eine Verzerrung der politischen Tagesordnung angestrebt wird. Die bereits angestoßene Debatte über institutionellen Rassismus muss weiterhin geführt, die Notwendigkeit darüber von der Politik und den staatlichen Institutionen erkannt und das Problem des institutionellen Rassismus gemeinsam mit allen demokratischen Kräften angegangen werden.

Wir fordern den Stopp der Kampagne, eine lückenlose Aufklärung der rassistischen Mordserie und eine offene Debatte über institutionellen Rassismus!

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Eine/r sagt die Unwahrheit

Die Sitzung des Innenausschusses habe mehr Fragen aufgeworfen, als Antworten geliefert. Auf der Sitzung, an der TBB Vorstandsmitglieder als Zuhörende teilgenommen haben, hat Innensenator Henkel zugegeben, seinerzeit den Ausschuss unrichtig informiert zu haben. Dies sei auf Wunsch des Generalbundesanwaltes geschehen, um das Leben des Informanten nicht zu gefährden. Die amtierende Polizeipräsidentin von Berlin, Margarete Koppers, bestätigte dies.
 
Bereits dieser Erklärungsversuch war nicht sehr glaubwürdig gewesen, wurde doch zum diesem Zeitpunkt bereits gegen den Informanten strafrechtlich ermittelt, es gab also keinen Anspruch auf Informantenschutz. Auch wurde nicht für nötig gehalten, parallel den NSU-Ausschuss über die Sachlage in Kenntnis zu setzen – nach dem Motto: Das wird die Bundesanwaltschaft schon machen!
 
Bevor die Tinte dieser Aussagen getrocknet war, erklärte die Bundesanwaltschaft, dass keine Absprachen mit Berlin über Zeitpunkt und Form der Übermittlung der Erkenntnisse an den NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages getroffen worden sind.
 
Hieraus kann nur eine Schlussfolgerung geschlossen werden: Entweder der Berliner Innensenator und die amtierende Polizeipräsidentin von Berlin haben vor dem Innenausschuss die Unwahrheit gesagt – oder die Generalbundesanwaltschaft sagt die Unwahrheit.
 
Je nach tatsächlicher Sachlage müssen entweder Herr Henkel und Frau Koppers oder Herr Range zurücktreten. Außerdem muss es personelle Konsequenzen beim Landeskriminalamt und dem Verfassungsschutz geben.

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Hat sich der NSU-Untersuchungsausschuss noch nicht überall herumgesprochen?

Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) zeigte sich bestürzt über die Verwicklung von Berliner Behörden in den neuesten Ermittlungsskandal im Rahmen der NSU-Mordserie.

Medienberichten zufolge war Innensenator Henkel bereits seit März darüber informiert, dass zehn Jahre lang einer der mutmaßlichen Helfer der NSU Informant des Berliner Landeskriminalamtes war und schon im Mai der Generalbundesanwaltschaft über den Vorfall unterrichtet worden ist. 

„In Zeiten, in denen das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden sich auf den Nullpunkt nähert, ist es unvorstellbar wie so wichtige Informationen dem Untersuchungsausschuss vorenthalten werden“, sagte Vorstandssprecher, Serdar Yazar. Dieser Ausschuss leistet bislang wertvolle Aufklärungsarbeit, kompensiert den Vertrauensverlust in die Sicherheitsbehörden und hält das Vertrauen in den Rechtsstaat aufrecht. Ein Umgehen des Ausschusses ist nicht hinnehmbar, so Yazar weiter.

Der TBB erwarte vom Regierenden Bürgermeister Wowereit, diese Angelegenheit zur Chefsache zu erklären und vom  Innensenator unverzüglich eine lückenlose Aufklärung dieses Eklats.

„Weder die betroffenen Familien, noch die Bürger_innen und auch unsere Demokratie können weitere „Pannen“ im Rahmen der Ermittlungen vertragen“,  sagte Yazar abschließend.

TBB im Protest-Camp am Kottbusser Tor

Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg setzt sich gegen die Verdrängung von einkommensschwachen Menschen aus Kreuzberger Kiezen ein und arbeitet hierzu eng mit Mieterinitiativen– und Vereinen, Bezirkspolitiker_innen und Stadtsoziolog_innen zusammen.

TBB im Protest-Camp am Kottbusser Tor

Als Zeichen der Solidarität übernahm der TBB vom 08. – 09.09.2012 24 Stunden lang die Schicht vom Protest-Camp am Kottbusser Tor.

Die Schicht wurde begleitet durch ein Programm mit verschiedenen Aktivitäten. Unter anderem wurden Beratungen zu Mieterfragen, Antidiskriminierungsfragen, Staatsangehörigkeitsfragen, Rentenfragen, sowie Berufsberatung für Jugendliche angeboten.

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Die Forderung, muslimischen oder jüdischen Glauben nachzuweisen, ist rechtswidrig

Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg hat in seiner ersten Stellungnahme die vom Justizsenator Heilmann angekündigte Rechtspraxis zur religiösen Beschneidung minderjähriger Jungen begrüßt, kritisiert jedoch die Nachweispflicht einer religiösen Zugehörigkeit.

Begrüßenswert ist, dass in Berlin die religiöse Beschneidung straffrei bleiben soll, sagte die Vorstandssprecherin Ayse Demir, die Nachweispflicht einer religiösen Notwendigkeit durch Bestätigung einer Religionsgemeinschaft lehnen wir jedoch ausdrücklich ab. Eine Einwilligungserklärung müsse hier ausreichen.

Die Forderung muslimische und jüdische Religionszugehörigkeit nachzuweisen, verstößt zudem gegen die im Artikel 4 festgeschriebene Bekenntnisfreiheit, so Demir weiter.

Eltern lassen – unabhängig von der Ausgeprägtheit der Religiosität und der Zugehörigkeit zu Religionsgemeinden ihre Söhne beschneiden, erklärte Demir weiter.

Der Türkische Bund fordere, diese Nachweispflicht aus der Übergangsregelung zu streichen, sagte Demir abschließend.

Des Weiteren wies der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg darauf hin, dass die Forderungen der Jüdischen Gemeinde auch Anklang in dieser Richtlinie finden sollen.

Staatssekretärin Barbara Loth besuchte den TBB

Die Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, Barbara Loth, besuchte am 04.09.2012 gemeinsam mit der Leiterin der Landesantidiskriminierungsstelle, Eren Ünsal, das Antidiskriminierungsnetzwerk des TBB (ADNB des TBB).

Das Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin ist ein Projekt unter der Trägerschaft des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg (TBB) und wird durch das Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus des Senats von Berlin gefördert.

Gegründet wurde das Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin 2003. Seitdem leistet das Projekt durch seine Arbeit einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag, indem es sowohl politisch als auch zivilgesellschaftlich tätig ist.

Die Ausrichtung der Antidiskriminierungsarbeit ist sowohl auf regionaler, nationaler als auch europäischer Ebene neu und innovativ. Die Arbeit des ADNB des TBB basiert auf einem drei Säulen System:

1.            Vernetzung
2.            Beratung, Intervention und Prävention
3.            Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit
 
Frau Loth informierte sich über das ADNB des TBB und führte ein intensives Gespräch mit den Mitarbeiter_innen und Vorstandsmitgliedern zu Fragen der Antidiskriminierungsarbeit.

Mehr Informationen zum ADNB des TBB finden Sie hier.

Lesung beim TBB mit Zülfukar Çetin

Am 1. September 2012 hat Zülfukar Çetin im Rahmen der Woche der Sprache und des Lesens aus seinem Buch „Homophobie und Islamophobie“ gelesen.

Der Vortrag basiert auf seiner Dissertationsarbeit „Homophobie und Islamophobie. Intersektionale Diskriminierungen am Beispiel binationaler schwuler Paare in Berlin “ und handelt von homophoben, rassistischen und sozialen Diskriminierungen, denen muslimische Schwule in Berlin ausgesetzt sind.

Die Ergebnisse dieser Arbeit gründen auf biographisch-narrative Interviews mit insgesamt 15 schwulen Männern, die in einer binationalen Partnerschaft leben. Anhand der Interviewanalyse zeigte Zülfukar Çetin, wie die Diskriminierungen eng mit Identitätspolitiken, Essentialisierungstrategien, Marginalisierung sowie Differenzierung verbunden sind.

In der Lesung ist Zülfukar Çetin auf die Verwobenheit von Heteronormativität und Rassismus sowohl theoretisch als auch empirisch eingegangen. Ein Schwerpunkt lag vor allem auf die Heteronormalisierung und Orientalisierung der homosexuellen Männer, die sich als „Ausländer“ bezeichnen oder die als „Ausländer“ angesehen werden.  Hier wurde deutlicher, dass „ausländische oder als ausländisch“ angesehene Schwule in der West-Berliner Schwulen Szene  durch Heteronormalisierung und Orientalisierung so genannter „positiver Diskriminierung“ ausgesetzt sind.

Abschließend hat Zülfukar Çetin Interviewauszüge aus seinem Buch gelesen. Hier handelte es sich um Berichte über Diskriminierungserfahrungen mit Homophobie, Rassismus, Sozialen Benachteiligung und Mehrfachdiskriminierung, womit die Interviewten in ihrer Lebensgeschichte und in ihrem Leben konfrontiert sind.