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Gemeinsame Presseerklärung des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg und der Kurdischen Gemeinde in Berlin

Wir verurteilen die Gewaltausschreitungen, die nach der Kundgebung am Sonntag, den 28.10.2007 im Berliner Bezirk Neukölln unter dem Motto „Brüderlichkeit und Frieden“ ausbrach, bei denen viele Menschen verletzt worden sind.

Wir rufen alle Betroffene und Betroffenengruppen auf, besonders besonnen und sensibel zu handeln und zu reagieren.

Gewalt, Hass und Inakzeptanz sind keine demokratischen Mittel und Wege um Konflikte zu lösen. Wir fordern alle türkischen und kurdischen Berlinerinnen und Berliner auf, sich für ein weiteres friedvolles Miteinander stark zu machen.

Wir appellieren an alle politischen Gruppen, Vereine, Organisationen, Medien und Akteure, sich für das friedliche Miteinander und gegen Gewalt einzusetzen.

Krawalle und Gewalt lösen keine Probleme. Sie zerstören den Frieden, das Miteinander und die Gemeinsamkeiten.

Gewaltanwendung schürt Angst und Hass. Wir fordern die Einstellung jeglicher Gewalt.

Wir fordern die friedliche Lösung der Kurdenfrage. Nur dies wird Frieden und Harmonisierung des gesellschaftlichen Zusammenlebens bringen.

Wer Frieden und gesellschaftlichen Zusammenhalt will, muss es mit aufbauen.

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Zu den Ereignissen in der Türkei

Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) ist besorgt über die Entwicklungen in der Türkei, über die sich in letzter Zeit häufenden Terrorakte mit dutzenden Toten und Verletzten sowie über die Möglichkeit einer militärischen Intervention.

Trotz weiter notwendigem Reformbedarf wurden in den letzten Jahren in der Türkei wichtige Verfassungs- und Gesetzesänderungen zur Demokratisierung vollzogen. Durch den fortdauernden Terror wird auch die weitere Demokratisierung gefährdet.

Damit die Souveränität und Sicherheit der türkischen Grenzen gewährleistet wird, sind die EU und besonders die Bundesregierung in der Pflicht alle ihre Möglichkeiten einzusetzen.

Der TBB verurteilt jegliche Gewaltanwendung und fordert dazu auf, Probleme mit demokratischen Mitteln zu lösen.

Der TBB spricht den Hinterbliebenen und Leidtragenden sein Mitgefühl aus.

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Der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Stefan Kaller, hat Recht: Es ist eine Unverschämtheit. Es reicht langsam!

Der Sprecher des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg, Safter Ç?nar, erklärte zu der Kritik des Sprechers Bundesinnenministeriums, Stefan Kaller, an den Migrantenverbänden: „Wenn Herr Kaller sagt‚ es ist eine Unverschämtheit. Es reicht langsam’, kann man ihm nur zustimmen. Eine Politik, die nur auf Zwang, Schikane, Diffamierung, Ausgrenzung und Diskriminierung setzt, und dabei auch noch die Betroffenenverbände als Alibi benutzen will, ist in der Tat eine Unverschämtheit – und uns reicht es allmählich!“

Als ein in der öffentlichen Diskussion nicht sehr beachtetes Beispiel nannte Ç?nar die vorgesehenen Änderung in § 1 Absatz 1 Satz 4 („Zweck des Gesetzes“): „Es regelt hierzu die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Ausländern.“ Hier werden die Wörter „Förderung der“ gestrichen.

Wer den Anteil der ersten Migrantengeneration an dem wirtschaftlichen und sozialen Aufschwung der Bundesrepublik, die in den letzten Jahren erbrachten Integrationsleistungen und erzielten Integrationserfolge weiterhin ignoriere und Migrantinnen und Migranten nur als Problem und Gefahr betrachte, dürfe sich nicht wundern, dass den Betroffenen allmählich die Geduld ausgehe.

Solange die herrschende Politik nicht einer Politik des Respekts, der Gleichbehandlung und Chancengleichheit weiche, werde es keine Weiterentwicklung der Integration geben, so Ç?nar.

Die Migrantenverbänden hätten zu Beginn den Integrationsgipfel sowie den Islamgipfel ausdrücklich begrüßt, intensiv in den Arbeitsgruppen mitgearbeitet und qualifizierte Beiträge geleistet. Deshalb hätten sie sich auch nichts vorzuwerfen, so Ç?nar. Wenn dann aber die praktische Politik die erzielten guten Ergebnisse ins Gegenteil verkehre, sei es mehr als legitim, den Sinn der weiteren Mitarbeit zu hinterfragen.

Trotzdem seien die Verbände bereit, den Dialog fortzusetzen, falls entsprechende Signale Seitens der Bundesregierung kämen, sagte Ç?nar abschließend.

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Frau Böhmer weiß wieder einmal nicht, warum es geht

Die Staatsministerin für Integration, Maria Böhmer, hat als Reaktion auf die Überlegung von türkischen Organisationen, dem Integrationsgipfel am 12.7.07 eventuell fernzubleiben, diese aufgerufen, an dem Gipfel teilzunehmen.

Dazu erklärte der Sprecher des TBB, Safter Ç?nar: “Die Erklärung von Frau Böhmer zeigt, dass sie wieder einmal nicht verstanden hat, worum es geht! Die Arbeitsgruppen des Integrationsgipfels haben durchaus akzeptable, gar lobenswerte Positionen ausgearbeitet.

Parallel dazu hat die Bundesregierung völlig inakzeptable, integrationsfeindliche und in Teilen verfassungswidrige Änderungen des Zuwanderungsgesetzes durch das Parlament gebracht. Deshalb überlegen die Organisationen zu Recht, ob sie sich weiterhin für dumm verkaufen und als Alibi missbrauchen lassen wollen.

Es ist nicht hinnehmbar, dass einerseits die Migrantenorganisationen gemeinsam mit Bund und Ländern schöne Papiere ausarbeiten dürfen, andererseits bei so gravierenden Änderungen bzw. Verschlechterungen des Zuwanderungsrechts in keinem Punkt auf ihre Kritik eingegangen wird. Und wenn Frau Böhmer meint, ein Rückzug sei nicht im Interesse der Zugewanderten aus der Türkei sein, so kann Frau Böhmer es getrost uns überlassen, was in unserem Interesse ist! Frau Böhmer jedenfalls hat an unserer Situation und unseren Problemen kein Interesse.”

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BLINDES REDEN ÜBER FARBEN

„Frau Böhmer redet über Integration und die sozialen Verhältnisse in türkeistämmigen Familien, wie Blinde von der Farbe.“ Mit diesen Worten kommentierte der Sprecher des TBB, Safter Ç?nar, die lobenden Erklärungen der Staatsministerin für Integration, Maria Böhmer, zur Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes.

Nach Meinung des TBB-Sprechers seien die neuen Ehegattennachzugsbestimmungen durch die tiefen Eingriffe in das Recht auf Familie und die Ungleichbehandlung nach Nationalitäten nicht nur menschenrechts- und verfassungswidrig, sondern zutiefst integrationsschädlich.

„Wie und warum Menschen, denen per Gesetz vorgeschrieben wird, wenn sie wann zu ehelichen haben, Integrationswillen entwickeln sollen, bleibt das Geheimnis der Staatsministerin“, so Ç?nar.

In diesem Kontext auch noch von einer „selbstbestimmteren Lebensführung in der Bundesrepublik“ zu reden, sei ein Hohn.

„Die Meinung, dass die Verpflichtung für nachziehende Ehefrauen, in der Heimat Deutsch zu lernen, sog. Zwangsehen verhindern könne, zeigt nochmals eindringlich, dass Frau Böhmer die falsche Person im Amt einer Integrationsministerin ist“, so der TBB-Sprecher.

Solange die Bundesregierung nicht begreife, das nicht Sanktionen sondern Gleichbehandlung der Türöffner für Integration sind, werde sich keine Integrationsbereitschaft entwickeln können, erklärte Ç?nar abschließend.

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VERSCHÄRFUNGEN DES ZUWANDERUNGSGESETZES SIND INTEGRATIONSFEINDLICH

Während einerseits auf dem Integrationsgipfel über einen nationalen Integrationsplan diskutiert wird, plant die CDU/CSU-SPD-Koalition unter dem Deckmantel, das Zuwan-derungsrecht den EU-Normen anzupassen, massive Verschärfungen, die zum Teil ein-deutig verfassungswidrig sind.

Zeitgleich zur Innenministerkonferenz, die Ende Mai – Anfang Juni 2007 in Berlin statt-finden wird, wird im Bundestag über zahlreiche Verschärfungen des Zuwanderungsge-setzes entschieden. Der Gesetzentwurf enthält unter anderem:

• Erschwerung des Familiennachzugs:
Die zuzugswilligen Ehepartner müssen bereits in ihrer Heimat Deutschkenntnisse erwerben.
Die gilt auch für deutschverheiratetete Personen, nicht aber für Staatsangehörige der EU sowie Staatsangehörige von bspw. USA, Kanada, Japan.
Diese Regelung ist u.E. Verfassungswidrig, bedeutet sie einerseits einen massi-ven Eingriff in die Familie, andererseits eine ungerechtfertigte Ungleichbehand-lung dar
• Einbürgerungswillige müssen sowohl eine Sprachprüfung, als auch eine „Staats-bürgerschaftskundeprüfung“ ablegen
Die Einbürgerung junger MigrantInnen wird erschwert
Durch diese Verschärfungen wird eine Einbürgerung wird fast unmöglich
gemacht
• Sanktionen bei Nichtteilnahme an Integrationskursen
• verminderter Leistungsbezug auf vier Jahre für nicht anerkannte Flüchtlinge
• verschärfte Ausweisung.
• Außerdem gibt es keine effektive Bleiberechtsregelung, keine Regelung für be-sonders schutzbedürftige Flüchtlinge, wie zum Beispiel Kranke oder traumatisier-te Flüchtlinge, Alte oder Erwerbsunfähige.

Zahlreiche Organisationen haben zu einer Protestaktion am 21. Mai (Montag) , 16:30 Uhr aufgerufen:
Kundgebung vor der SPD-Zentrale in der Wilhelmstraße (in Kreuzberg, U-Bahn Halle-sches Tor) anschließend Demonstration von der SPD- zur CDU-Zentrale mit abschlie-ßender Kundgebung.

An der Äußerungen der Staatsministerin für Integration, Prof. Maria Böhmer, zur Novel-le des Zuwanderungsgesetzes übte Safter Ç?nar, Sprecher des TBB; scharfe Kritik. Ç?nar warf der Staatsministerin vor, ihre Rolle mit dem Amt der Regierungssprecherin zu verwechseln.

“Bevor Frau Prof. Böhmer die vorgesehenen Verschärfungen beim Ehegattennachzug lobt, sollte sie mal ins Grundgesetz schauen. Sie wird feststellen, dass Artikel 6 GG („Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“) auch für Migrantinnen und Migranten gilt“, so Ç?nar. Durch die vorgesehenen Regelun-gen (Mindestalter von 18 Jahren beim Ehegattennachzug und Erwerb grundlegender Deutschkenntnisse im Heimatland) die sog. Zwangsheirat verhindern zu wolle, zeuge von erschreckender Unkenntnis der realen sozialen Lage, so Ç?nar weiter.

Der demokratische Rechtsstaat zeichne sich auch dadurch aus, dass Missstände auf rechtsstaatlichem Wege zu beheben seien und nicht durch Eingriffe in die Grundrechte, erklärte der TBB-Sprecher.

„Integration ist nicht durch Eingriffe in Grundrechte und Sanktionen zu erreichen, son-dern durch Motivation und Förderung“, so Ç?nar abschließend.

Die Unterschriftenkampagne der Türkischen Gemeinde in Deutschland ist unter
www.aktion.tgd.de
zu finden.

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Nicht einmal Stammtischniveau

„Das ist nicht einmal Stammtischniveau, dass ist reaktionäres Gerede!“

Mit diesen Worten kommentierte der Sprecher des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg, Safter Ç?nar, ein Zuwanderungs- und Migrationspapier der SPD- Abgeordneten Torsten Hilse und Ralf Hillenberg.

Die meisten Probleme haben nicht die Zuwanderung bzw. die Zuwanderer geschaffen, sondern die Politik, die jahrzehntelang –und einige heute immer noch- die realitätsferne These „Deutschland ist kein Einwanderungsland“ vertreten und damit die notwendigen Integrationsmaßnahmen verschlafen haben.

„Wer –wie diese beiden Herren- über Kanada als vermeintliches Beispiel redet, sollte mal Pankow verlassen und sich ansehen, welche Integrations- und Gleichstellungspolitik dort praktiziert wird, zumal sich Kanada per Gesetz zur Multikulturalität bekennt“, so Ç?nar.

Im Zusammenhang mit den Wohnverhältnissen und des Ehegattennachzugs forderte Ç?nar die SPD-Abgeordneten auf, sich ihre eigene Forderung „Er oder sie muss sich dem Europäischen Wertekanon verpflichtet fühlen„ zu eigen zu machen und im Grundgesetz und in der Europäischen Menschenrechtskonvention nachzuschauen: Es sei ein Grundrecht, den/die Ehepartner/in selbst zu bestimmen und auch in der 3. Generation im Herkunftsland der Großeltern zu suchen. Auch mit dem modischen Totschlagargument „Zwangsehe“ käme man nicht weiter. Dies gelte selbstverständlich auch für die Wohngegend.

Bei allen zugegebenen Problemen sollte nicht vergessen werden, dass sich mittlerweile Menschen mit Migrationshintergrund in den Parlamenten, der Verwaltung und der Wirtschaft Positionen erarbeitet haben.

„Die Herren brauchen sich nur im Berliner Abgeordnetenhaus umzuschauen“ riet der TBB-Sprecher.

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Staatsministerin für Integration in der Rolle der Ersatzregierungssprecherin

An der Äußerungen der Staatsministerin für Integration, Prof. Maria Böhmer, zur Novel-le des Zuwanderungsgesetzes übte Safter Ç?nar, Sprecher des TBB; scharfe Kritik. Ç?nar warf der Staatsministerin vor, ihre Rolle mit dem Amt der Regierungssprecherin zu verwechseln.

“Bevor Frau Prof. Böhmer die vorgesehenen Verschärfungen beim Ehegattennachzug lobt, sollte sie mal ins Grundgesetz schauen. Sie wird feststellen, dass Artikel 6 GG („Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“) auch für Migrantinnen und Migranten gilt“, so Ç?nar. Durch die vorgesehenen Regelun-gen (Mindestalter von 18 Jahren beim Ehegattennachzug und Erwerb grundlegender Deutschkenntnisse im Heimatland) die sog. Zwangsheirat verhindern zu wollen, zeuge von erschreckender Unkenntnis der realen sozialen Lage, so Ç?nar weiter.

Der demokratische Rechtsstaat zeichne sich auch dadurch aus, dass Missstände auf rechtsstaatlichem Wege zu beheben seien und nicht durch Eingriffe in die Grundrechte, erklärte der TBB-Sprecher.

„Es ist mittlerweile unerträglich, dass Frau Böhmer nur noch Regierungsbeschlüsse lobt und sich nicht auch für die Belange der Migrantinnen und Migranten einsetzt“, sagte Ç?nar abschließend.

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Gemeinsame Presseerklärung: UNGERECHTIGKEITEN DES STAATSANGEHÖRIGKEITSRECHTS BESEITIGEN

Taciddin Yatk?n    Safter Ç?nar    Erdo?an Özdinçer       Kenan Kolat
TGB-Vorsitzender TBB-Sprecher  EM-DER-Vorsitzender  TGD-Vorsitzender

Die unterzeichnenden Organisationen halten an ihrer Forderung fest, dass die Mehrstaatigkeit als Regelform der Staatsbürgerschaft eingeführt wird. Dies

? ist integrationsfördernd, weil sie der Empfindung der Menschen, in zwei Gesellschaften heimisch zu sein, entgegen kommt,

? entspricht den Realitäten einer globalisierten Welt, wo die Zahl der Mehrstaatler durch binationale Eheschließungen und Geburten ständig im Steigen ist.

Unabhängig hiervon fordern wir, dass die Ungerechtigkeiten des Staatsangehörigkeitsrechts beseitigt werden:

Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts (2000) haben viele türkischstämmige Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren, weil sie nach dem 1. Januar 2000 eine andere Staatsangehörigkeit (hier: Die Türkische) angenommen haben, obwohl sie ihre Wiedereinbürgerungsanträge in den Jahren 1997 – 1999 (d.h.: vor Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes) gestellt hatten, aber ihre Anträge in der Türkei erst nach dem 1.1.2000 beschieden wurden.

Dieser Personenkreis – überwiegend Angehörige der ersten Generation – hat nun massive Probleme:

1) Nach fast 40 Jahren Aufenthalt in der Bundesrepublik werden sie in eine unsichere Situation versetzt, weil sie ihren Aufenthaltsstatus vor der Einbürgerung (in der Regel unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung) nicht wieder erhalten, sondern eine befristete Aufenthaltserlaubnis.

Dies ist auf die Regelung des § 38 Abs. 1 Nr. 1 zurückzuführen, die eine Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nur für die Personengruppe vorsieht, die bei Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit seit 5 Jahren als Deutscher ihren gewöhnlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik hatten. Da aber viele nur 2-3 Jahre Deutscher waren, kommen sie nicht in den Genuss dieser Regelung.

2) Es besteht die Gefahr, dass bei Bezug von Sozialhilfe diese befristete Aufenthaltserlaubnis nicht mehr verlängert wird. Hinzu kommt, dass hier ein Sozialhilfebezug aufgrund einer geringen Rente einen Ausweisungsgrund darstellt.

3) Insbesondere können Rentner, die ihren Lebensabend bspw. in der Türkei verbringen wollen, von der Regelung des Aufenthaltsgesetzes nicht Gebrauch machen, die ihnen die Möglichkeit einräumt, länger als 6 Monate außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu leben, ohne das ihr Aufenthaltstitel erlischt.

Damit sie länger als 6 Monate außerhalb der Bundesrepublik verweilen können, stellt die Ausländerbehörde eine Bescheinigung aus, aber nur für die Personengruppe, die eine Niederlassungserlaubnis hat (ehemals  unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung). Demnach kann für diese Personengruppe diese Bescheinigung nicht ausgestellt werden.

Lösungsvorschlag:

Dieses Problem ist daher aus integrations- und haushaltpolitischen Erwägungen zu beseitigen. Die einfachste Lösung wäre die Streichung zweier Wörter im § 38 Aufenthaltsgesetz:

§ 38 Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche
(1) Einem ehemaligen Deutschen ist
1. eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er bei Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit seit fünf Jahren als Deutscher seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hatte,
2. eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er bei Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit seit mindestens einem Jahr seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hatte.


Wir wollen diesen Forderungen durch eine Kundgebung Nachdruck verleihen, die am Mittwoch, dem 31. Januar 2007, 14.00 Uhr,
vor dem Bundesinnenministerium
(Alt-Moabit 101, U-Bahn Turmstrasse) stattfindet.