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GRUNDSATZERKLÄRUNG

Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg geht von der irreversiblen Niederlassung der im Rahmen der Ausländerbeschäftigung nach Deutschland geholten nichtdeutschen Minderheiten aus. Gastarbeiter/-innen sind zu Einwanderer/-innen geworden. Diese Grundtatsache bestimmt unsere Forderungen und Wirken.

Die Zahl der nichtdeutschen Bevölkerungsgruppe beträgt mehr als 7 Millionen, von denen sich 70% seit mehr als 10 Jahren hier aufhalten. Die Bundesrepublik ist faktisch ein Einwanderungsland und die bundesrepublikanische Gesellschaft im Laufe des Immigrationsprozesses faktisch eine multikulturelle Gesellschaft geworden.

Die eingewanderte nichtdeutsche Bevölkerungsgruppe ist aus dem politischen Willensbildungsprozeß ausgeschlossen. Die politischen Parteien können ihrem verfassungsmäßigen Auftrag -Mitwirkung bei der politischen Willensbildung- bei der nichtdeutschen Bevölkerungsgruppe nicht nachkommen, da diese aufgrund der vorenthaltenen Bürgerrechte nicht als Wähler/-innen und Klientel von ihnen angesehen werden. Parteipolitische Organisationen der nichtdeutschen Bevölkerungsgruppe sind aber an Partikularinteressen gebunden und haben nicht die demokratische Legitimation gemeinsame Interessen überparteilich zu vertreten. Dies kann nur in einem überparteilichen Dachverband erfolgen, der die politisch und gesellschaftlich engagierten Kräfte in der Ausländer-, Flüchtlings- und Immigrant/-innenpolitik zusammenbringt, und so über ein breites gesellschaftliches Spektrum verfügt.

Mit der Gründung des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg versucht unsere eingewanderte Minderheit aus der Türkei, als die größte Gruppe innerhalb der nichtdeutschen Bevölkerungsgruppe Berlins, dieser historischen Aufgabe gerecht zu werden.

Das neue Ausländergesetz und die weiteren Gesetze, die die Einwanderer/-innen und die ethnischen Minderheiten betreffen, tragen bisher weder der multikulturellen Struktur der Gesellschaft noch der Situation der Einwanderer/-innen und der ethnischen Minderheiten Rechnung. Diese müssen durch Einwanderungs-, ethnische Minderheiten- und Anti-Diskriminierungsgesetze ersetzt werden, die die Rahmenbedingungen eines menschenwürdigen gleichberechtigten Lebens der nichtdeutschen Bevölkerungsgruppe auf wirtschaftlichem, gesellschaftlichem, politischem und kulturellem Gebiet setzen.

Wir fordern daher:

    * Anerkennung der Bundesrepublik als ein faktisches Einwanderungsland
    * Anerkennung der Bundesrepublik als eine multikulturelle Gesellschaft
    * Einführung des muttersprachlichen Unterrichts mit interkulturellem Ansatz im Lehrplan, als zeugnisrelevantes Fach mit 5 Wochenstunden von der ersten Klasse an bis zum Ende des Gymnasiums
    * Einführung der Religionkunde für muslimische Schüler/-innen als Wahlfach
    * Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft für alle eingewanderten Nichtdeutsche
    * Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle Nichtdeutsche- Einführung eines Anti-Diskriminierungsgesetzes wie beispielsweise in Schweden, Norwegen, den Niederlanden und Frankreich, damit allen Nichtdeutschen gegen Rassismus und Ausländerfeindlichkeit wirksam geschützt werden können
    * eine menschenwürdige Lösung des Flüchtlingsproblems, sowie das Ende der vorurteilefördernden oberflächlichen Diskussion darüber !

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